Gesetzliche Anforderungen

EnEV – Wärmeschutz

Räume mit mehr als 4 K Temperatur-Unterschied zum Wohnraumklima benötigen lt. Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) einen gesonderten Wärmeschutz-Nachweis (eigene Temperatur- Zone). Für private Schwimmhallen kann beim EnEV-Nachweis vereinfacht auch Wohnraumklima angesetzt werden.

Um die höhere Raumtemperatur in der Schwimmhalle bezüglich der Transmissionsverluste auszugleichen, sind raumseits ca. 5 cm Wärmedämmung zusätzlich zur Dämmung nach EnEV vorzusehen.

Diese Werte bewirken nach Angaben des EN-OP-Instituts zeitgemäßen Wärmeschutz in Schwimmhallen.

Der U-Wert beschreibt den Wärmestrom (in Watt) durch ein 1m² großes Bauteil bei einer Temperaturdifferenz von 1K (=1°C).
Je kleiner der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung.

DIN 4108 – Feuchteschutz

Für alle Bauteile der Schwimmhalle ist die bauphysikalische Zulässigkeit nachzuweisen und die sogenannte Schimmelpilzgrenze sicher einzuhalten. Für Schwimmbad-Klima liegt diese bei ca. 26°C.

Wichtig ist, dass die Raumecken sowohl bei Außenwänden als auch bei Innenwänden (z.B. zum unbeheizten Keller) über dieser Temperatur liegen.
Mit dem ISO-PLUS-SYSTEM ist man auf der sicheren Seite, weil alle Ecken mit hochwertiger Wärmedämmung versehen sind. Dadurch ergeben sich Oberflächen-Temperaturen, die nur knapp unter der Raumtemperatur liegen.

Die wärmebrückenfreie Innendämmung mit Alu-Dampfsperre erfüllt alle baulichen Anforderungen.

Diesen Beitrag teilen